Gestern, am 09.01.2012 veröffentlichte die Kampagne für Saubere Kleidung aktuelle Untersuchung, die erneut skandalöse Arbeitsrechtsverletzungen bei Zulieferern der Discounter Aldi, Lidl und KiK in Bangladesch aufdecken.
Die Recherche kam zu einem ernüchternden Ergebnis: Menschenunwürdige Arbeitsrechtsverletzungen gehören auch weiterhin zum Arbeitsalltag der NäherInnen. Die Mehrheit der ArbeiterInnen besitzt keinen Arbeitsvertrag, Überstunden sind aufgrund der hohen Produktions- Solls obligatorisch und werden nicht korekt bezahlt. Gewerkschaftliche Organisierung wird nach wie vor unterbunden und geschlechtsbedingte Diskriminierung von Frauen, von verbalen Drohungen bis hin zur sexuellen Misshandlung, gehört auch weiterhin zum Alltag in den Fabriken.
„Das Sündenregister der Discounter ist skandalös. Die von ihnen eingeleiteten Schritte führen nicht zu einer wirklichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen der NäherInnen, Aldi, Lidl und KiK hängen sich ein „Sozialmäntelchen um“, kritisiert Sandra Dusch Silva, Referentin der Christlichen Initiative Romero, Trägerorganisation der CCC. Auch der Lidl-Markencheck der ARD, der heute Abend gesendet wird, stellt Diskrepanzen zwischen Lidls Außendarstellung und den eigentlichen Unternehmenspraktiken fest. „Aldi hat sich bisher noch nicht bewegt, die Arbeitsrechtsverletzungen zu beenden“, so Dusch Silva weiter.
Die Untersuchung der CCC fand unter schwierigen Bedingungen statt: Häufig wurde den ArbeiterInnen mit Arbeitsplatzverlust und Misshandlung gedroht, sollten sie Informationen über die Arbeitsbedingungen in den Fabriken preisgeben. In einer bangladesischen Zuliefererfabrik von Aldi musste die Untersuchung daher zum Schutz der ArbeiterInnen sogar abgebrochen werden.
„Aldi, Lidl und KiK kommen ihrer vom UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 geforderten Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkettenicht nach“, so Gisela Burckhardt, Vorstand FEMNET, Trägerorganisation der CCC. Es wird von den Unternehmen erwartet, Vorsorge zu treffen, um sicher zu stellen, dass ihre Lieferanten die Gesetze einhalten. Ein Unternehmen sollte regelmäßig und substantiell berichten, welche Schritte es unternommen hat, um Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen bei seinen Lieferanten zu verhindern. „Auch die Bundesregierung muss ihrer staatlichen Schutzpflicht endlich nachkommen und Unternehmen verpflichten, regelmäßig Informationen offfen zu legen“, fordert Gisela Burckhardt.
Für weitere Informationen zur Studie sowie bei Rückfragen zu dieser Presse-Information wenden Sie sich bitte an:
Christliche Initiative Romero:
Büro Berlin: Sandra Dusch Silva, dusch@ci-romero.de, Tel: 030 – 41 72 47 84, Mobil: 0157 – 8451 2097
Büro Münster: Joana Eink, eink@ci-romero.de, Tel: 0251 – 89503, Fax: 0251 – 82541
FEMNET:
Gisela Burckhardt, gisela.burckhardt@femnet-ev.de, Tel: 0228 – 944 99 682
Anmerkung von artgerecht: Wir versuchen derzeit an die komplette Studie zu kommen, um diese auf der Faireins-Seite für Euch zugänglich machen zu können!